Kunststoff-Empfehlungen jetzt im Internet
Bereits seit nun über 40 Jahren gibt es die „Empfehlungen zur gesundheitlichen Beurteilung von Kunststoffen und anderen hochpolymeren Stoffen", wie z.B. Papier, Pappe und PVC. Diese werden derzeit vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) (davor vom Bundesgesundheitsamt) unter Beratung durch die Kunststoffkommission konzipiert und sind dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) beigeordnet.
Kunststoff-Empfehlungen sind keine Rechtsnormen; sie stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik für die Bedingungen dar, unter denen ein Bedarfsgegenstand aus hochpolymeren Stoffen den Anforderungen des § 1 Abs. 1 des LMBG entspricht. Danach ist der Übergang von Stoffen auf Lebensmittel oder deren Oberfläche verboten, ausgenommen gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch nicht vermeidbar sind. Werden Bedarfsgegenstände abweichend von den Vorschriften dieser Empfehlungen hergestellt, liegt die Verantwortung bei etwaigen Beanstandungen aufgrund lebensmittelrechtlicher Vorschriften (§§ 30, 31 Abs. 1 LMBG) alleine beim Hersteller und Anwender.
Bislang waren diese Empfehlungen unter dem Titel „Kunststoffe im Lebensmittelverkehr" als Loseblattsammlung Band 1 im Carl Heymanns Verlag, Köln, erhältlich (Herausgeber R. Franck und H. Wieczorek). Da diese historisch gewachsene Fassung durch die Umsetzung von EU-Richtlinien und die Änderungen weiterer Bestimmungen nicht mehr dem derzeitigen Rechtstand in Deutschland entspricht, wurden die Empfehlungen ergänzt und sind nun über das Internet erhältlich. Unter der Internet-Adresse www.bgvv.de ist unter „Bedarfsgegenstände" bzw. weiterfolgend unter „Datenbank Kunststoff-Empfehlung" der kostenlose Download aller Empfehlungen analog Band 1 der Loseblattsammlung möglich. Die Untersuchungsmethoden in Band 2 und 3 bleiben weiter in der gedruckten Form (d.h. nicht online) bestehen.
SÜSSWAREN (2002) Heft 1-2
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